Allgemeine Geschäftsbedinungen (AGB)

(Stand 01.08.2018)

  1. Geltungsbereich

(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen D-Sediment GmbH (nachfolgend „DS“ genannt) und seinen Kunden (nachfolgend „Kunde“ ge­nannt) schriftlich, mündlich oder in sonstiger Form abgeschlossenen Verträge. Allgemeine Ge­schäftsbedingungen des Kunden werden ausdrücklich nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen seitens DS nicht ausdrücklich widersprochen wird. Für den Fall, dass der Kunde die nachfolgen­den allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht gelten lassen will, hat er dies vor Vertragsschluss schriftlich DS anzuzeigen.

(2) Abweichungen von den hier aufgeführten Bedingungen sind nur gültig, wenn DS diesen vor Auftragsannahme schriftlich zugestimmt hat.

  1. Schriftform

Sämtliche Vereinbarungen sind schriftlich niederzulegen. Mündliche Vereinbarungen haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Dies gilt auch für Nebenabreden und Zusicherungen sowie nachträgliche Vertragsänderungen, einschließlich der Abrede, auf die Schriftform zu verzichten.

  1. Angebotsbindung

Kostenvoranschläge und Angebote von DS sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande.

  1. Leistungen

(1) Der Umfang der durch DS zu erbringenden Leistungen wird durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung sowie deren Anlagen bestimmt.

(2) Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass DS zur Erbringung bestimmter Teilleistungen Subunternehmer beauftragen kann.

(3) Die Gestellung von Bürgschaften gehört nicht zum Leistungsumfang. Sollten dennoch Bürgschaften gewünscht werden, so werden diese von uns gegen Erstattung des externen und in­ternen Aufwands von uns angeboten.

  1. Lieferzeit / Selbstbelieferungsvorbehalt

(1) Verbindliche Lieferzeiten bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung beider Vertragsparteien.

(2) Die Einhaltung der Lieferzeit setzt die Erfüllung der Mitwirkungspflicht des Kunden voraus. Sollte der Kunde mit der Erfüllung seiner Mitwirkungspflicht in Verzug kommen, verlängert sich die Lieferzeit ohne weitere Ankündigung um den Zeitraum des Verzugs des Kunden.

(3) Die Lieferzeit ändert sich auch beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die wir trotz der nach Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten. Mögliche Ursachen hierfür können z.B. Betriebsstörungen, behördliche Eingriffe, sowie Streiks und Aussperrung sein. DS muss seinen Kunden solche Hindernisse unverzüglich mitteilen.

(4) Bei Änderung oder Erweiterung des ursprünglich fixierten Leistungsumfangs ist die Lieferzeit für den gesamten Auftrag neu zu vereinbaren.

(5) DS übernimmt kein Beschaffungsrisiko. DS ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit es für eine ordnungsgemäße Vertragserfüllung auf eine Belieferung durch Dritte angewiesen ist und DS trotz des vorherigen Abschlusses eines entsprechenden Vertrags seinerseits den Liefer-/Leistungsgegenstand nicht erhält; die Verantwortlichkeit für Vorsatz und Fahrlässigkeit bleibt unberührt. DS wird den Kunden unverzüglich über die nicht rechtzeitige Verfügbarkeit des Lie­fergegenstandes informieren und, wenn DS vom Vertrag zurücktreten will, das Rücktrittsrecht unverzüglich ausüben und dem Kunden im Falle des Rücktritts die entsprechende Gegenleis­tung unverzüglich erstatten.

  1. Preisanpassungen

(1) Sollte sich während der Bearbeitung die Notwendigkeit ergeben, in gegenseitigem Einver­nehmen die Aufgabenstellung zu erweitern, sind wir berechtigt, den Mehraufwand entspre­chend dem aktuellen Stundensatz oder zu einem hierfür zu vereinbarenden Festpreis zusätzlich in Rechnung zu stellen.

(2) Alle nach dem Kalenderjahr des Angebotszeitpunkts ausgeführten Lieferungen und Leistun­gen unterliegen einer Preissteigerung gemäß der vom statistischen Bundesamt veröffentlichten allgemeinen Anpassung des Verbraucherpreis-Index.

  1. Mitwirkungspflicht des Kunden

(1) Der Kunde stellt DS alle ihm zur Verfügung stehenden Informationen, die in Zusammenhang mit dem erteilten Auftrag stehen, unverzüglich zur Verfügung. Insbesondere gewährleistet der Kunde, dass alle Mitwirkungshandlungen seinerseits oder seitens seiner Erfüllungsgehilfen recht­zeitig und für DS kostenlos erbracht werden.

(2) Wird eine technische Dokumentation beauftragt, obliegt es dem Kunden, DS alle kunden­seitigen Informationen bereitzustellen, die für eine den gesetzlichen Reglungen entsprechende Beschreibung benötigt werden.

  1. Abnahme

(1) Die Abnahme der von uns gelieferten Leistungen erfolgt, sofern der Kunde nach Übergabe einer schriftlichen Leistungsaufstellung oder Rechnung nicht innerhalb von 10 Tagen schriftlich widerspricht und der Kunde innerhalb dieser Frist substanzielle Abweichungen von der vertrag­lichen Beschaffenheit darlegt.

(2) Das Vorhandensein etwaiger Mängel berechtigt den Kunden nicht zur Verweigerung der Abnahme, wenn die Mängel durch Nachbesserung behoben werden können. In diesem Fall hat der Kunde die Mängel mit dem Hinweis auf Nachbesserung in einem Abnahmeprotokoll aufzuführen.

  1. Gefahrübergang

Die Gefahr (Sach- und Preisgefahr) geht in jedem Fall auf den Kunden über, sobald die Leistung an den Versandbeauftragten übergeben worden ist. Ist der Auftrag versandbereit und verzö­gert sich die Versendung oder die Abnahme aus Gründen, die DS nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über.

  1. Gewährleistung

(1) Offensichtliche und bei ordnungsgemäßer Untersuchung und Prüfung erkennbare Abweichungen von der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit der von uns gelieferten Leistungen hat der Kunde innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt schriftlich zu rügen. Nicht offensichtliche und bei ordnungsgemäßer Prüfung nicht erkennbare Abweichungen hat der Kunde innerhalb von 7 Tagen nach Offenkundigkeit schriftlich zu rügen. Bei Versäumung dieser Rügefristen kommt eine Gewährleistung für die davon betroffenen Mängel nicht mehr in Betracht.

(2) Beim Vorliegen einer berechtigten Mängelanzeige hat der Kunde DS schriftlich eine ange­messene Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Dabei steht das Wahlrecht zwischen Mängelbeseiti­gung und Neuleistung in jedem Fall DS zu. Zur Durchführung der Nacherfüllung für denselben oder in direktem Zusammenhang damit stehenden Mangel stehen DS zwei Nacherfüllungsver­suche innerhalb einer angemessenen Frist zu. Nach dem zweiten fehlgeschlagenen Nacherfül­lungsversuch kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder Minderung verlangen. Will der Kunde Schadensersatz statt der Leistungen verlangen oder Selbstvornahme durchführen, so ist insoweit ein Fehlschlagen der Nachbesserung erst nach dem zweiten erfolglosen Versuch ge­geben. Die gesetzlichen Fälle der Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt. Ein Rücktritt wegen eines nur unerheblichen Mangels ist ausgeschlossen.

  1. Haftung

(1) DS haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. In diesen Fällen ergibt sich die Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Schadensersatz für die Verletzung wesentlicher Ver­tragspflichten ist auch in Fällen grober Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehba­ren Schaden begrenzt. Eine Haftung für Schäden durch den Vertragsgegenstand, die an Rechtsgütern des Vertragspartners entstehen, z.B. Schäden an anderen Sachen, ist ausge­schlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor oder die Haftung erfolgt wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(2) Wenn sich für DS unter Berücksichtigung der Haftungsbeschränkung im vorhergehenden Absatz eine wie auch immer geartete Haftung ergibt, so ist diese, wenn es sich nicht um eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt, begrenzt auf 10 % des be­treffenden Rechnungswertes. Ansprüche wegen Verzuges sind begrenzt auf 0,5 % des Auf­tragswertes je Woche Lieferzeitüberschreitung, jedoch höchstens auf 10 % des betreffenden Rechnungswertes.

(3) DS ist nicht verpflichtet, vom Kunden erhaltene Vorgaben (wie z.B. Maßangaben, Berechnungen oder betriebsspezifische Angaben) zu prüfen, es sei denn, die Verifizierung der Vorga­ben wurde explizit schriftlich vereinbart. Für Fehler in den vom Kunden gelieferten Vorgaben haftet DS in keinem Fall.

(4) Tritt DS bei der Auswahl von Dienstleistern (z.B. Konstrukteuren, Übersetzern usw.) lediglich als Vermittler auf, und erteilt der Kunde an diese in seinem Namen und auf seine Rechnung Auf­träge, übernimmt DS hierfür keinerlei Haftung oder Gewährleistung.

(5) Der Kunde steht dafür ein, dass durch die Verwendung der von ihm oder seinen Mitarbeitern an DS übergebenen Vorgaben Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Der Auftraggeber stellt DS in dieser Hinsicht von Ansprüchen Dritter frei und leistet im Schadensfall Ersatz des entstandenen Schadens.

  1. Geheimhaltung

DS, der Kunde und dessen Erfüllungsgehilfen verpflichten sich, alle im Verlauf eines Projektes ausgetauschten Unterlagen und Informationen vertraulich und mit der nötigen Sorgfalt gegen­über Dritten zu behandeln. Dies gilt auch für Subunternehmer.

  1. Eigentumsvorbehalt / Nutzungsrecht

(1) Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden bleiben die erbrachten Lieferungen und Leistungen im Eigentum von DS.

(2) Der Vertragspartner ist zur Verfügung über die unter dem Eigentumsvorbehalt stehenden Leistungen bzw. Gegenstände nicht befugt. Insbesondere darf er diese weder an Dritte ver­kaufen, verleihen, verschenken, verpfänden oder zur Sicherheit übereignen.

(3) Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts bedeutet nicht den Rücktritt vom Vertrag.

  1. Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung der Leistungen wird im Einzelvertrag zwischen DS und dem Kunden festge­legt.

(2) Die Abrechnung der Aufträge erfolgt nach Fortschritt der Lieferungen und Leistungen. Bei Teillieferung/Teilleistung wird der auf diesen Teil entfallende Rechnungsbetrag fällig, unabhän­gig vom Umfang der noch ausstehenden Teile.

(3) Für Lieferungen außerhalb Deutschlands gelten als Abschlags-Zahlungstermine:

30 % bei der Auftragserteilung

30 % bei der Werksabnahme, falls diese nicht vorgesehen ist bei Anlieferung

40 % nach Abnahme, bei nur Lieferungen nach Lieferung

(4) Rechnungen sind innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erhalt ohne Abzug dem in der Rech-nung angegebenen Konto gutzuschreiben. Beanstandungen unserer Rechnungen sind uns inner-halb der Ausschlussfrist von 10 Kalendertagen nach Rechnungsdatum schriftlich be­gründet mit-zuteilen. Bei Überschreitung des maßgeblichen Zahlungsziels ist DS berechtigt, Ver­zugszinsen in Höhe von 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verlangen, ohne dass es einer Mahnung bedarf.

(5) Zur Aufrechnung oder Zurückhaltung ist der Kunde nur berechtigt, soweit er über unbestrit­tene oder rechtskräftig festgestellte Gegenansprüche verfügt.

(6) Bei Zahlungsverzug und bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Zahlungs­willigkeit des Kunden, auch bei der Nichteinlösung von Schecks, ist DS unabhängig von sonsti­gen Rechtsansprüchen berechtigt, Sicherheiten oder Vorauszahlungen für sämtliche Restfor­derungen aus dem Auftragsverhältnis zu verlangen. DS ist weiter berechtigt, alle sonstigen An­sprüche aus der Geschäftsbeziehung sofort fällig zu stellen.

  1. Stornierung

(1) Die Beendigung eines laufenden Projektes kann von beiden Seiten nur aus wichtigem Grund herbeigeführt werden. Wird aus einem Grund gekündigt, den DS zu vertreten hat, so steht DS nur die Vergütung der bis zur Kündigung erbrachten Leistungen zu. In allen anderen Fällen be­halten wir uns den Anspruch auf das vertraglich vereinbarte Honorar vor, jedoch unter Abzug ersparter Aufwendungen.

(2) Sollte der Kunde mit seiner Mitwirkungspflicht in Verzug kommen, ist DS berechtigt, ihm zur Nachholung dieser Pflicht eine angemessene Frist zu setzen. Erfolgt die Mitwirkungshandlung nicht innerhalb dieser Frist, ist DS berechtigt, den Vertrag mit dem Kunden zu kündigen.

  1. Referenzen

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass DS den Namen bzw. die Firma des Kunden in seine Referenzliste aufnimmt.

  1. Recht und Gerichtsstand

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teil­weise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr tritt an die Stelle der unwirksamen Bestimmung(en) diejenige Regelung, die dem jeweils gewollten Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für eine auftretende Lücke.

(2) Der Kunde darf seine Rechte aus der Geschäftsbeziehung nur mit vorheriger schriftlicher Einwilligung von DS abtreten.

(3) Erfüllungsort außer bei vereinbarten Materiallieferungen an Kunden auf Risiko von DS und für die Zahlung sowie Gerichtsstand ist 59368 Werne. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.